Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Allgemeine Versicherungsbedingungen
Unter den Begriff Allgemeine Versicherungsbedingungen fallen alle Bedingungen, die für eine Vielzahl von Versicherungsverträgen vom Versicherer vorformuliert sind. Dies sind z.B. die AHB, AVB, sog. Besondere Bedingungen, unter Umständen sogar vorgedruckte Teile von Antragsformularen.
Grundvoraussetzung für eine wirksame Einbeziehung Allgemeiner Versicherungsbedingungen ist, dass der Versicherungsnehmer von den Bedingungen Kenntnis erlangt und mit den Bedingungen einverstanden ist. In § 10a VAG ist geregelt, dass dem Versicherungsnehmer die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, welche Vertragsbestandteil werden sollen bereits vor Antragstellung ausgehändigt bekommen hat.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.