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Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Allgemeine Versicherungsbedingungen

Unter den Begriff Allgemeine Versicherungsbedingungen fallen alle Bedingungen, die für eine Vielzahl von Versicherungsverträgen vom Versicherer vorformuliert sind. Dies sind z.B. die AHB, AVB, sog. Besondere Bedingungen, unter Umständen sogar vorgedruckte Teile von Antragsformularen.

Grundvoraussetzung für eine wirksame Einbeziehung Allgemeiner Versicherungsbedingungen ist, dass der Versicherungsnehmer von den Bedingungen Kenntnis erlangt und mit den Bedingungen einverstanden ist. In § 10a VAG ist geregelt, dass dem Versicherungsnehmer die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, welche Vertragsbestandteil werden sollen bereits vor Antragstellung ausgehändigt bekommen hat.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Verstoß gegen das Transparenzgebot - Klauseln in AGB müssen klar und verständlich sein
 
Wirksame Einbeziehung Allgemeiner Versicherungsbedingungen
 
Rechtsschutzversicherung deckt auch Kapitalanlagenfehlberatung
 
Einführung in das Transportrecht
 
Zulässigkeit von Begriffen der „Rechtssprache“ in Allgemeinen Versicherungsbedingungen
 
Leistungsfreiheit des Rechtschutzversicherers bei außergerichtlichem Vergleichsabschluss? - § 5 Abs. 3 b) ARB 94 Verstößt gegen das Transparenzgebot
 
Haftpflichtversicherung: Begriff des Schadensereignisses - zeitliche Grenzen des Versicherungsschutzes
 
LG Hamburg: Überhöhte Storno-Gebühren bei Lebensversicherungsrückkauf
 
Doppelversicherung und mehrere Versicherungsverträge
 
Doppelversicherung und mehrere Versicherungen
 
Erstattung des Mindestrückkaufswertes bei vorzeitig gekündigter Lebensversicherung
 
Die Entschädigungsleistung des Kaskoversicherers bei Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges, Teil 2
 
Auswirkungen der VVG-Reform auf die einzelnen Versicherungszweige, Teil 1: Allgemeine Haftpflichtversicherung
 
Die Entschädigungsleistung des Kaskoversicherers bei Zerstörung und Verlust des Fahrzeuges, Teil 1
 
Auswirkungen der VVG-Reform auf Lebensversicherungsverträge
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Versicherungsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei allen Fragen um Allgemeine Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertragsrecht, Fragen zur Begründung und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, dem Recht der Versicherungsaufsicht unabhängig vom Versicherungstyp.
Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.

Das besondere Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0